Die Regel, auf dem zuletzt gespielten Finger in die nächste Lage aufwärts zu rutschen, lässt sich nicht immer anwenden. Es gibt dabei eine Ausnahme, die aus klanglichen Gründen sehr wichtig ist.
Schauen wir uns unser Beispiel aus Teil 3 noch einmal an und konzentrieren wir uns auf die Takte 3 und 4:

Nach unserer bisherigen Regel, auf dem zuletzt gespielten Finger nach oben zu rutschen, würden wir auf dem dritten Finger auf dem “h” landen, somit also schon höher als bei unserem eigentlichen Ziel, dem “a”:

Das klingt bei der Ausführung ausgesprochen unschön. Die Hand soll aber auch bei diesen Lagenwechseln stabil bleiben. Die Lösung ist, bereits auf dem “Zielfinger”, in unserem Falle dem zweiten Finger, nach oben direkt zum “a” zu rutschen:

Das sieht in der gedruckten Version komplizierter aus, als es in Wirklichkeit ist. Zunächst einmal muss der Rhythmus nicht genau punktiert eingehalten werden. Ich möchte mit dieser Schreibweise lediglich verdeutlichen, dass der Zwischenton viel kürzer und “unwichtiger” ist als die Hauptnoten. Zum zweiten ist der Zwischenton kaum hörbar, er wird nur angedeutet, um die Stabilität der Hand zu bewahren. Im Endergebnis ist dieser Lagenwechsel fast unhörbar.
Bei der Ausführung ist unbedingt zu beachten, dass bei unserer Ausnahmeregelung der Zwischenton nicht auf dem alten sondern auf dem neuen Bogenstrich gespielt werden muss, um die Unhörbarkeit zu gewährleisten.
Bei den Lagenwechseln “bergab” gibt es keine Ausnahmen. Es wird stets auf dem zuletzt gespielten Finger in die gewünschte Lage gerutscht.
Grundsätzlich ausgenommen von jeder Regelung sind Passagen, in denen wir bestimmte Effekte erzielen wollen, die der Komponist vorgesehen hat. Das sind z.B. vorsätzliche Glissandi, also hörbare Rutscher von einem Ton zu anderen.
In den nächsten Folgen beschäftigen wir uns mit Beispielen aus der Violinliteratur, um die praktische Anwendung von Lagenwechseln zu beleuchten.












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